Was eine Energieberatung kostet, hängt weniger vom Haus ab als davon, welche Art von Beratung Sie meinen. Zwischen einem kurzen Gespräch bei der Verbraucherzentrale, einem Energieausweis und der staatlich geförderten Vor-Ort-Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan liegen Welten – beim Umfang, bei den Kosten und beim Nutzen für spätere Fördermittel. Dieser Leitfaden ordnet die Angebote, rechnet den BAFA-Zuschuss an Beispielen durch und zeigt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, damit kein Euro Förderung verloren geht.
Alle Förderangaben beziehen sich auf den Stand Anfang Oktober 2026 und stammen direkt von den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und aus dem Gesetzestext. Förderprogramme ändern sich häufig – zuletzt wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 umgebaut. Prüfen Sie deshalb vor dem Antrag den aktuellen Stand auf der verlinkten BAFA-Seite.
Fünf Angebote, die alle „Energieberatung“ heißen
Der Begriff ist nicht geschützt. Wer Angebote vergleicht, sollte zuerst klären, welches Format dahintersteht. Die folgende Übersicht zeigt die fünf Varianten, die Hausbesitzern am häufigsten begegnen.
| Format | Wozu es dient | Kosten und Förderung |
|---|---|---|
| Geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) | Vor-Ort-Aufnahme, Energiebilanz, Maßnahmenplan Schritt für Schritt oder als Gesamtsanierung | Freies Honorar; BAFA erstattet 50 %, höchstens 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten) |
| Energieausweis | Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung, enthält kurze Modernisierungsempfehlungen | Freies Honorar, keine BAFA-Förderung |
| Informatorisches Beratungsgespräch nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz | Pflichtgespräch in zwei Sonderfällen (Kauf eines Ein-/Zweifamilienhauses, bestimmte Sanierungen) | Pflicht nur, wenn es als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird |
| Energieberatung der Verbraucherzentrale | Erste Orientierung per Telefon, online, in der Beratungsstelle oder zu Hause | Vom Bund gefördert; Eigenanteil je nach Angebot, vorab bei der Verbraucherzentrale erfragen |
| Fachplanung und Baubegleitung | Begleitet eine konkrete, geförderte Sanierung bis zum Nachweis | BAFA erstattet 50 %; förderfähig sind bei Ein-/Zweifamilienhäusern höchstens 5.000 € |
Die beiden Pflichtgespräche stehen in § 36 und § 80 Absatz 4 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) – so heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz seit dem 29. Juli 2026. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss nach Übergabe des Energieausweises ein solches Gespräch mit einer ausstellungsberechtigten Person führen; dasselbe gilt vor der Planung bestimmter Sanierungen, bei denen das ganze Gebäude rechnerisch bewertet wird. Beide Pflichten greifen aber nur, wenn das Gespräch tatsächlich kostenlos als eigene Leistung angeboten wird.
Energieberatung: Kosten und Zuschuss an drei Rechenbeispielen
Das Honorar für die geförderte Beratung vereinbaren Sie frei mit dem Berater; eine amtliche Gebührenordnung gibt es dafür nicht. Belastbare, aktuelle Durchschnittspreise veröffentlicht keine der Primärquellen, deshalb nennen wir hier keine „typischen“ Beträge. Fest steht dagegen die Förderlogik laut BAFA-Programmseite zur Energieberatung für Wohngebäude: 50 Prozent des förderfähigen Honorars, gedeckelt nach Gebäudegröße.
Die folgenden Zahlen sind reine Rechenbeispiele mit angenommenen Honoraren. Sie zeigen, ab wann der Deckel greift und Ihr Eigenanteil schneller steigt.
| Angenommenes Honorar | Gebäude | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| 1.100 € | Einfamilienhaus | 550 € (50 %) | 550 € |
| 1.800 € | Einfamilienhaus | 650 € (Deckel erreicht) | 1.150 € |
| 2.400 € | Haus mit sechs Wohnungen | 850 € (Deckel erreicht) | 1.550 € |
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Berater den Sanierungsfahrplan in der Eigentümerversammlung erläutert. Dieser Zusatzbetrag deckt das Erläuterungshonorar zu 100 Prozent bis zur Grenze.
Wer das Geld bekommt – und wann
Seit dem 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss ausschließlich an die antragstellende Person aus, nicht mehr an das Beratungsbüro. Sie begleichen also zunächst die volle Rechnung und erhalten den Zuschuss nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Die Bearbeitung dauerte laut BAFA zuletzt jeweils etwa zwei Wochen für Antrag und Nachweis – das ist eine Momentaufnahme, keine Zusage.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Berater auswählen. Für die geförderte Beratung kommen nur Fachleute aus der Energieeffizienz-Expertenliste der dena in Frage, Bereich „Wohngebäude“. Die Suche nach Postleitzahl und Umkreis ist kostenlos.
- Angebot einholen, Vertrag richtig formulieren. Als Vorhabenbeginn gilt der Vertragsschluss. Unterschreiben Sie erst nach dem Antrag – oder nur mit der ausdrücklichen Bedingung, dass der Vertrag von der Förderzusage abhängt.
- Antrag im BAFA-Portal stellen. Das können Sie selbst tun oder per Vollmacht Ihrem Berater überlassen. Sie dürfen nach Antragstellung auf eigenes Risiko schon mit der Beratung beginnen.
- Vor-Ort-Termin und Bericht. Die Begehung des Hauses ist Pflicht. Am Ende steht der individuelle Sanierungsfahrplan, der mit einer BAFA-Software erzeugt und Ihnen erläutert wird.
- Rechnung bezahlen, Nachweis einreichen. Der Verwendungsnachweis läuft ebenfalls über das Portal. Achtung: Seit 2025 wird der Bescheid automatisch unwirksam, wenn die Vorlagefrist verstreicht; eine einmalige Verlängerung um sechs Monate lässt sich vorher formlos beantragen.
Voraussetzungen am Gebäude und bei Ihnen
Antragsberechtigt sind Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohnhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie – mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers – Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte. Das Gebäude muss in Deutschland stehen, nach seiner Zweckbestimmung dem Wohnen dienen, und der Bauantrag muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
- Wartezeit: Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Haus müssen mindestens vier Jahre liegen. Neue Eigentümer sind davon ausgenommen.
- Hauskauf: Kaufinteressenten können noch keinen Antrag stellen. Möglich ist das ab dem notariellen Kaufvertrag, der Grundbucheintrag muss nicht abgewartet werden.
- Gemischte Nutzung: Bei Laden oder Praxis im Erdgeschoss entscheidet die Aufteilung nach § 106 GModG, ob der Wohnteil getrennt bilanziert wird.
- Keine Doppelförderung: Für dieselbe Beratung dürfen keine anderen öffentlichen Fördermittel fließen.
Was nach der Beratung kommt: Maßnahmen und ihre Förderung
Der Sanierungsfahrplan ist kein Selbstzweck. Sein wichtigster finanzieller Effekt liegt bei den späteren Maßnahmen an Dach, Wänden, Fenstern und Heizung. Für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle gewährt das BAFA nach der seit 21. Juli 2026 geltenden Richtlinie einen Grundfördersatz von 15 Prozent; ein vorliegender, über die EBW geförderter Fahrplan kann den Rahmen erweitern und einen Bonus auslösen – allerdings nur bei größeren Vorhaben ab 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben (Einfamilienhaus).
Wichtig für die Planung: Anträge für die Gebäudehülle erfordern immer die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Er erstellt vor dem Antrag eine technische Projektbeschreibung und nach Abschluss den technischen Projektnachweis. Wer nicht über Zuschüsse fördern lassen will, kann bei selbst genutztem Eigentum alternativ die Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz nutzen; dort sind auch die Kosten eines BAFA-zugelassenen Energieberaters für die Planung und Beaufsichtigung zu 50 Prozent absetzbar. Beide Wege für dieselbe Maßnahme zu kombinieren, schließt das Gesetz aus.
Bei der Fassade nennen gute Berater meist mehrere Wege: ein Wärmedämmverbundsystem, Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk, Innendämmung, wenn die Ansicht erhalten bleiben muss. Daneben werden inzwischen auch dünnschichtige Dämmbeschichtungen angeboten, die man im Gespräch als Option für Bestandsfassaden mit wenig Platz ansprechen kann – mit der Frage, wie sich ihre Wirkung im normgerechten U-Wert-Nachweis abbilden lässt.
In eigener Sache: Die Betreiberin dieser Seite, die Zurynski, Oezdogan & Co GmbH, verkauft die Fassadenbeschichtung PSCoat selbst. Was hier folgt, ist also Werbung für ein eigenes Produkt.
PSCoat wird nach Angaben des Anbieters gerollt oder gespritzt statt verdübelt, sodass Fensterlaibungen, Rollladenkästen und Fassadenprofile ihre Maße behalten. Das Wirkprinzip setzt laut Hersteller am Wärmeübergang der Außenoberfläche an; unabhängig geprüfte Messwerte zur Heizenergieeinsparung liegen nicht vor. Klären Sie mit Ihrem Energieberater, ob und wie die Beschichtung in Ihrem Fahrplan und im Förderantrag berücksichtigt werden kann.
Woran Sie eine gründliche Beratung erkennen
Die BAFA-Regeln setzen Mindeststandards, die Sie selbst überprüfen können. Fehlt einer dieser Punkte, fragen Sie nach, bevor Sie den Bericht abnehmen.
- Der Berater oder eine von ihm beauftragte, geeignete Person war vor Ort und hat den Ist-Zustand aufgenommen.
- Für jedes Bauteil, dessen U-Wert nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, steht ein Sanierungsvorschlag im Bericht – oder eine nachvollziehbare Begründung, warum nicht.
- Für eine Heizung, die älter als zehn Jahre ist, enthält der Plan einen Vorschlag zur Anlagentechnik.
- Die Schritte bauen rechnerisch aufeinander auf: Jeder Folgeschritt enthält die Einsparung der vorherigen.
- Sie bekommen den Fahrplan erklärt, nicht nur zugeschickt, und wissen danach, welche Maßnahme sinnvollerweise zuerst kommt.
Die Bilanz wird seit 2024 nach DIN V 18599 gerechnet. Fragen Sie ruhig, welche Verbrauchsdaten in die Plausibilisierung eingeflossen sind – Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre helfen dem Berater, Annahmen am realen Haus zu prüfen.
Kurz beantwortet
Ist ein Energieausweis schon eine Energieberatung?
Nein. Der Ausweis nach §§ 79 ff. GModG enthält nur kurz gefasste Modernisierungsempfehlungen und gilt zehn Jahre. Er ersetzt keinen Sanierungsfahrplan und löst keinen iSFP-Bonus aus. Umgekehrt schadet es der Förderung nicht, wenn derselbe Berater im Zuge der Beratung auch einen Ausweis ausstellt.
Muss ich mich beraten lassen, bevor ich die Fassade dämme?
Gesetzlich nur im Sonderfall des § 36 GModG und auch dann nur, wenn ein kostenloses Gespräch angeboten wird. Für die BAFA-Förderung der Dämmung brauchen Sie aber in jedem Fall einen Energieeffizienz-Experten – und für den Bonus einen vorher erstellten Fahrplan.
Kann ich als Mieter eine geförderte Beratung beantragen?
Ja, wenn der Eigentümer schriftlich zustimmt. Sinnvoll ist das vor allem, wenn Sie mit dem Vermieter ohnehin über Maßnahmen sprechen; umsetzen kann die Vorschläge an der Gebäudehülle in der Regel nur der Eigentümer.
Lohnt sich die Beratung, wenn ich nur eine einzelne Maßnahme plane?
Finanziell hängt das vom Umfang ab, weil der Fahrplan-Bonus erst ab 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben greift. Fachlich lohnt sie sich oft trotzdem: Wer etwa die Fenster tauscht, ohne die spätere Fassadendämmung mitzudenken, riskiert Anschlussprobleme an der Laibung, die sich später nur mit Aufwand beheben lassen.
Empfohlene Partner der PScoat Zurynski, Oezdogan & Co GmbH
Heiko Wittig
Energieberater in Leverkusen.
Klärt den Energiebedarf und die passenden Fördermittel, PScoat liefert dafür die 1-mm-Lösung für die Fassadendämmung.
Robert Spalj
Energieberater.
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