Ratgeber zu Energieberatung, Förderung und Fassade

Förder-Check

Ob die geförderte Energieberatung für Wohngebäude in Frage kommt und ob sich ein individueller Sanierungsfahrplan finanziell lohnt, hängt von wenigen Punkten ab. Beantworten Sie die fünf Fragen mit Ja oder Nein – zu jeder Antwort erscheint ein kurzer Hinweis. Es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Der Check ersetzt keine Prüfung durch das BAFA oder eine Energieeffizienz-Expertin. Er fasst die Regeln zusammen, die in unseren Ratgebern ausführlich erklärt sind (Stand Oktober 2026).

Partner

Empfohlene Partner der PScoat Zurynski, Oezdogan & Co GmbH

Heiko Wittig

Energieberater in Leverkusen.

Klärt den Energiebedarf und die passenden Fördermittel, PScoat liefert dafür die 1-mm-Lösung für die Fassadendämmung.

Robert Spalj

Energieberater.

Klärt den Energiebedarf und die passenden Fördermittel, PScoat liefert dafür die 1-mm-Lösung für die Fassadendämmung.

1Dient das Haus dem Wohnen, steht es in Deutschland und liegt der Bauantrag mindestens zehn Jahre zurück?

Dann erfüllt das Gebäude die Grundvoraussetzungen der geförderten Energieberatung (EBW).

Dann kommt die EBW-Förderung für dieses Gebäude in der Regel nicht in Betracht.

2Wurde für dieses Haus in den letzten vier Jahren schon eine geförderte Beratung durchgeführt?

Zwischen zwei geförderten Beratungen müssen vier Jahre liegen – außer Sie sind neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer.

Dann steht die Wartezeit einem Antrag nicht entgegen.

3Haben Sie den Beratungsvertrag schon unterschrieben?

Der Vertragsschluss gilt als Vorhabenbeginn. Ohne Bedingung, dass der Vertrag von der Förderzusage abhängt, ist der Zuschuss gefährdet.

Gut: erst den Antrag stellen, dann unterschreiben.

4Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle über 30.000 € (Einfamilienhaus)?

Dann kann sich ein Fahrplan finanziell lohnen: Der iSFP-Bonus greift für den Teil oberhalb von 30.000 € – der Fahrplan muss bei Antragstellung vorliegen.

Seit 21. Juli 2026 bringt der Fahrplan dann keinen direkten Fördervorteil – als Planungshilfe bleibt er sinnvoll.

5Wohnen Sie selbst im Haus?

Statt des Zuschusses ist auch die Steuerermäßigung nach § 35c EStG möglich – 20 % über drei Jahre verteilt.

Für vermietete Häuser bleibt der BAFA-Zuschuss; Mieter können mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers eine Beratung beantragen.

Stand der Förderregeln: Oktober 2026, ohne Gewähr. Verbindlich sind BAFA-Merkblätter und Ihr Bescheid.